Jetzt Handwerkerleistungen von der Steuer absetzbar

Die Steuervergünstigung für alle Privatpersonen: Lohnkosten aus Handwerkerrechnung bei PRIVATPERSONEN von der Steuerschuld abziehen. Siehe hierzu bei Bedarf auch den Artikel zum Steuerabzug von haushaltsnahen Dienstleistungen, denn der Steuerabzug bei der Einkommensteuer für Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen kann zusätzlich zur Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Die Betonung liegt bei der Vorschrift des § 35a EStG auf Privatperson, denn - zum Beispiel - ein Vermieter von Wohnraum erzielt steuerpflichtige Einkünfte und kann daher grundsätzlich die Aufwendungen als Werbungskostenbei der entsprechenden Einkunftsart (hier: Vermietung und Verpachtung) absetzen. Für Privatpersonen bedarf es aber einer besonderen Rechtsvorschrift wie hier den § 35a EStG.